SteuerSparBerater: Steuer Ratgeber für Selbstständige
SteuerSparBerater für Selbstständige
Der Steuerberater für Selbstständige begleitet Sie kompetent und praxisnah
Er unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung, bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht Ihnen bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er Ihnen den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr...
Clever Steuern sparen
Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenken.
Mehr Zeit fürs Geschäft und fürs Private
Ersparen Sie sich zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele schöpfen Sie steuerliche Gestaltungsräume voll aus.
Stress mit dem Finanzamt vermeiden
Niemand will Ärger und Streit mit dem Finanzamt - wir wissen, wie die Verwaltung tickt und zeigen Ihnen Wege, um beim Finanzamt gut dazustehen, ohne auf steuerliche Vorteile verzichten zu müssen.
Unser Tipp für Selbstständige
Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
Steuererklärung selbst erstellen von der EÜR bis zur Umsatzsteuer
Von der EÜR, über den Betriebs-PKW bis zu Abschreibungen oder Umsatzsteuer haben Selbstständige und Freiberufler viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Mit unseren verständlich formulierten und praxisnahen Steuertipps sind Sie immer gut beraten und können Ihre Steuer-Spar-Strategie selbst gestalten.
Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten.
Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Wann genau die Trennung stattgefunden hat, ist manchmal nicht eindeutig – so wie in diesem Fall.
Beim Kauf eines älteren Hauses oder einer Wohnung geht es nicht nur um Schäden, die im Lauf der Jahre aufgetreten sind. Ebenso muss bedacht werden, dass die Baustandards früher teilweise andere waren. Zudem gab es Zeiten, in denen gute Baustoffe Mangelware waren. Doch auch neuere Bausünden sind bekannt.
Ebay, Kleinanzeigen, Etsy, Vinted – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, bekommt jetzt vielleicht Post. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer, Dienstleister und Produkttester an die Finanzbehörden melden müssen. Wir erklären, worum es geht.
Das Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers bedeutet nicht, dass die damit im Zusammenhang stehenden Kosten unbegrenzt als Betriebsausgaben angesetzt werden dürfen: Die Frage nach dem Tätigkeitsmittelpunkt ist entscheidend.
Selbstständige, die ein in ihrem Eigentum befindliches Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % und höchstens 50 % für betriebliche Zwecke nutzen, können diesen Gegenstand ihrem Privatvermögen zuordnen oder ihn in ihren Betrieb überführen. Die Zuordnung zum Betrieb führt zu sogenanntem »gewillkürten Betriebsvermögen« – und muss dokumentiert werden.
Neben den von den Krankenkassen übernommenen Behandlungen bieten Ärzte sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Das sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören.
Direkt gefördert wird die Altersteilzeit (ATZ) schon seit 2009 nicht mehr. Trotzdem gibt es sie noch, und das Modell erfreut sich nach wie vor einiger Beliebtheit. Die Zahl derjenigen, die vor ihrer gesetzlichen Rente zuletzt in Altersteilzeit waren, ist zuletzt sogar wieder deutlich gestiegen.
Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun?
Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.